Behandlung
Der Erstkontakt erfolgt nach Terminabsprache mit mir. Im ersten Gespräch können die Kinder, Jugendlichen und/oder Erziehende ihr Anliegen schildern. Auch ob und wann es mit einer Therapie losgehen kann, entscheidet sich in den ersten Sprechstundenterminen. Es erfolgen dann probatorische Sitzungen in denen sich der Schwerpunkt auf die Anamnese und Diagnostik der PatientInnen richtet. Danach wird erst der Antrag auf Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten über die zuständige Krankenkasse gestellt. Eine Verhaltenstherapie kann je nach Anliegen und Symptomatik auf bis zu 80 Stunden verlängert werden. Bei Privatversicherten können die Abläufe variieren. Für Kinder und Jugendliche ist der Einbezug der Bezugspersonen mitunter wichtig. D.h. Schule und Erziehende werden in die Behandlung einbezogen. Das geschieht jedoch nur nach Absprache. Die Therapie soll nämlich auch ein Schutzraum für die jungen Menschen sein, in dem die Schweigepflicht gilt!
Meine Behandlung erfolgt verhaltenstherapeutisch. Gemeinsam wird ein Störungsmodell entwickelt, das Betroffene befähigt, Lernerfahrungen und schwierige Biografieabschnitte einordnen zu können und Verständnis bzw. Nachvollziehbarkeit für sich bzw. das Entstehen der Problematik zu entwickeln. Weitere Behandlungsschritte zielen auch auf neue Erfahrungen ab. Sie sind dabei transparent und haben das Ziel, am Ende einer Therapie ein Gefühl von Kontrolle eigenen Gefühlen und Gedanken gegenüber zurückzugewinnen und erlebte Hilflosigkeit abzubauen. Dabei geht es nicht um das Bekämpfen unangenehmer Zustände, sondern einen veränderten Zu- und Umgang damit.
Schwerpunkte einer möglichen Behandlung:
- Ängste
- Zwangsstörungen
- depressive Verstimmungen
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Bingeeating Disorder)
- Einnässen und Einkoten
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
- Transsexuelle Entwicklungen und damit verbundene Schwierigkeiten und Herausforderungen (Alltagserprobung bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen)
- Autismusspezifische Probleme (nur nach bereits erfolgter Diagnostik)
- Schulvermeidung
- Anpassungsstörungen (bei z.B. Tod, Verlust oder Trennungskonstellationen)
- Somatoforme Erkrankungen
- Impulskontrollstörungen wie selbstverletzendes Verhalten